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B90-B94 | Folgezustände von infektiösen und parasitären Krankheiten | |
Info: | Die Kategorien B90-B94 sind zu benutzen, um bei Krankheitszuständen unter A00-B89 anzuzeigen, dass sie anderenorts klassifizierte Folgezustände verursacht haben. Zu den "Folgen" zählen Krankheitszustände, die als Folgen bezeichnet sind. Weiterhin zählen dazu auch Spätfolgen von Krankheiten, wenn diese in den vorstehenden Kategorien klassifizierbar sind und wenn feststeht, dass diese Krankheit selbst nicht mehr besteht. Für den Gebrauch dieser Kategorien sind in der stationären Versorgung die Deutschen Kodierrichtlinien zu beachten. | |
B94.- | Folgezustände sonstiger und nicht näher bezeichneter infektiöser und parasitärer Krankheiten | |
B94.0 | Folgezustände des Trachoms | |
B94.1 | Folgezustände der Virusenzephalitis | |
B94.2 | Folgezustände der Virushepatitis | |
B94.8 | Folgezustände sonstiger näher bezeichneter infektiöser und parasitärer Krankheiten | |
B94.9 | Folgezustände nicht näher bezeichneter infektiöser oder parasitärer Krankheit |
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